
Wenn Flächenangaben Fragen aufwerfen
Im Exposé steht eine Zahl. Im Grundriss eine andere. Oder es fehlt jede nachvollziehbare Berechnung. Gerade bei Dachschrägen, Balkonen und nachträglich ausgebauten Räumen lohnt sich ein genauer Blick.
Mit meinem Sachverständigenbüro erstelle ich auf Wunsch eine nachvollziehbare Wohnflächenberechnung. Berechnungsgrundlage und Verwendungszweck stimmen wir vorab ab. Eine Wohnfläche ist nicht mit jeder im Haus nutzbaren Fläche gleichzusetzen.
So läuft die Prüfung ab
- Unterlagen sichten: Du schickst vorhandene Grundrisse und Berechnungen. Wir besprechen, wofür du die neue Berechnung benötigst.
- Aufmaß klären: Wir entscheiden, ob die Unterlagen ausreichen oder ein Vor-Ort-Aufmaß erforderlich ist, und vereinbaren den Umfang.
- Flächen zuordnen: Räume und besondere Bereiche werden anhand der vereinbarten Berechnungsgrundlage erfasst und nachvollziehbar zugeordnet.
- Ergebnis besprechen: Du erhältst die vereinbarte Berechnung mit ihren Grundlagen. Ungeklärte Angaben und Einschränkungen werden kenntlich gemacht.
Was du vorbereiten kannst
Hilfreich sind bemaßte Grundrisse aller betroffenen Geschosse, vorhandene Berechnungen und Unterlagen zu An- oder Ausbauten. Teile bitte mit, ob die Dokumentation für einen Verkauf, eine Finanzierung oder einen anderen Zweck benötigt wird. Anforderungen einer Bank oder anderer Empfänger sollten vor Auftragserteilung bekannt sein.
Ein wichtiger Unterschied
Eine Flächenberechnung bestätigt keine baurechtliche Genehmigung. Ob ein ausgebauter Raum auch genehmigt ist, muss anhand der entsprechenden Unterlagen gesondert geprüft werden. Fehlende Nachweise gehören deshalb frühzeitig auf den Tisch.
Was kostet das?
Der Aufwand hängt unter anderem von Objektgröße, Unterlagenlage und notwendigem Aufmaß ab. Du erhältst vor der Beauftragung ein individuelles Angebot. Die Leistung ist nicht im Gesamtpreis von 299 € für die Marktpreisermittlung enthalten. Deine erste Anfrage ist kostenfrei und unverbindlich.