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Bausubstanz & Energie · 4 MIN. LESEZEIT

Bauakte prüfen: Ist wirklich alles genehmigt, was als Wohnraum angeboten wird?

Pläne, Genehmigungen und heutigen Zustand richtig abgleichen. Mit Bauakten-Checkliste und separater Vollmacht für die Unterlagenbeschaffung.

Michael-Jürgen Blum
Michael-Jürgen Blum17. September 2026
Bauakten-Checkliste · PDF ↓
Baupläne, Lupe und Hausmodell zur Prüfung von Bauunterlagen
Schematische Illustration
In diesem Beitrag

Der Dachraum wird seit Jahren als Schlafzimmer genutzt. Im alten Plan steht jedoch „Bodenraum“. Was bedeutet das für den Verkauf? Genau solche Fragen machen die Bauakte wichtig. Sie hilft, die Geschichte eines Gebäudes und die vorhandenen Nachweise zur Nutzung zu verstehen.

Eine Bauaktenprüfung besteht dabei nicht darin, möglichst viele Seiten zu sammeln. Entscheidend ist der Abgleich: Was wurde beantragt, was wurde genehmigt oder anderweitig zulässig umgesetzt und was steht heute tatsächlich vor Ort?

Was in einer Bauakte enthalten sein kann

Je nach Gebäude, Alter und Archiv finden sich Anträge, Genehmigungen, genehmigte Zeichnungen, Baubeschreibungen, Nachträge, statische Unterlagen und weitere Vorgänge. Nicht jede Akte ist vollständig und nicht jede nachträgliche Veränderung liegt im selben Ordner.

Suchen Sie deshalb gezielt nach den Unterlagen zu Anbauten, Dachausbauten, Nutzungsänderungen oder Umbauten. Ein ursprünglicher Neubauplan erklärt einen Jahrzehnte später errichteten Wintergarten noch nicht. Fragen Sie auch nach unterschiedlichen Aktenzeichen und ehemaligen Grundstücksbezeichnungen.

Bauakte anfordern: Zuständigkeit und Berechtigung klären

Erster Ansprechpartner ist in der Regel die zuständige Bauaufsicht oder das kommunale Archiv. Anforderungen, Zugangswege und Gebühren unterscheiden sich örtlich. Benötigt werden häufig Angaben zum Objekt sowie Nachweise zur Eigentümerstellung oder eine geeignete Vollmacht.

Ein konkretes Beispiel bietet das Archiv der Bauaufsicht Frankfurt: Dort werden Berechtigungsnachweise verlangt, Akteneinsicht und digitale Unterlagen sind gebührenpflichtig und historische Unterlagen können fehlen. Bei WEG-Eigentum können zusätzliche Ermächtigungen nötig sein. Für ein Objekt in einer anderen Kommune müssen deren Voraussetzungen gesondert abgefragt werden.

Hausmodell, Bauzeichnungen und Lupe: Die Akte wird mit dem heutigen Gebäude abgeglichen
Hausmodell, Bauzeichnungen und Lupe: Die Akte wird mit dem heutigen Gebäude abgeglichen · Illustration

Drei Ebenen, die zusammenpassen müssen

Die Unterlagenlage: Welches Dokument gehört zu welchem Bauabschnitt? Handelt es sich um einen Entwurf, einen Antrag, eine genehmigte Zeichnung oder einen späteren Bestandsplan? Datum und Status sollten eindeutig sein.

Die tatsächliche Ausführung: Stimmen Raumaufteilung, Anbauten, Treppen, Fenster und Nutzung mit den maßgeblichen Unterlagen überein? Eine Besichtigung hilft, sichtbare Abweichungen festzuhalten. Verdeckte Bauteile bleiben ohne weiterführende Prüfung gegebenenfalls offen.

Die Bewertung: Welche Flächen und Nutzungen sind belastbar nachgewiesen? Welche Unklarheiten beeinflussen Vermarktung, Käuferentscheidung oder Finanzierung? Diese Fragen sollten vor einer verbindlichen Preisargumentation geklärt oder transparent benannt werden.

Ein Aufteilungsplan oder eine Flächenberechnung beantwortet dabei eine andere Frage als der Nachweis der baurechtlichen Zulässigkeit einer konkreten Nutzung. Lassen Sie sich erklären, welches Dokument welchen Punkt tatsächlich belegt.

Fiktives Beispiel: 140 m² angeboten, 25 m² noch ungeklärt

Ein Haus wird mit 140 m² Wohnfläche angeboten. Davon entfallen nach Angaben des Verkäufers 25 m² auf einen später ausgebauten Dachbereich. In der zunächst vorliegenden Akte ist dieser noch als nicht zu Wohnzwecken genutzter Raum dargestellt.

Die fachlich saubere Antwort lautet zunächst: Der Status des Dachbereichs muss geklärt werden. Vielleicht gibt es einen späteren Vorgang, der noch nicht angefordert wurde. Vielleicht weicht die heutige Nutzung von den maßgeblichen Unterlagen ab. Aus dem fehlenden Dokument allein folgt weder eine gesicherte Genehmigung noch automatisch die abschließende Feststellung einer unzulässigen Nutzung.

PrüfschrittKonkrete Frage
Nachträge suchenGibt es weitere Genehmigungen, Anzeigen oder Nutzungsänderungsunterlagen?
Zustand aufnehmenWas ist tatsächlich ausgeführt und wie wird der Bereich genutzt?
Fachlich klärenWelche Anforderungen gelten für diesen Fall und welche Nachweise fehlen?
Flächenangabe korrigieren oder belegenWelche Fläche darf nach dem maßgeblichen Standard angesetzt werden?
Vermarktung abstimmenWie werden geklärte Fakten und offene Punkte verständlich dargestellt?

Unter der Wohnflächenverordnung sind Räume, die den bauordnungsrechtlichen Anforderungen an ihre Nutzung nicht entsprechen, von der Wohnfläche ausgenommen. Deshalb gehören Flächen- und Genehmigungsfragen zusammen geprüft. § 2 WoFlV

Was tun, wenn die Bauakte unvollständig ist?

Sammeln Sie ergänzend private Bestandsunterlagen, frühere Kaufunterlagen und vorhandene Nachweise von Planern oder anderen zuständigen Stellen. Fragen Sie bei der Behörde nach, welche Dokumente für die offene Frage benötigt werden. Eine nachträgliche Genehmigung ist keine pauschal garantierte Lösung; die Möglichkeiten hängen vom konkreten Vorhaben und geltenden Recht ab.

Für einen Verkauf ist eine nachvollziehbare Darstellung besser als eine vorschnelle Zusicherung. Technische Prüfung, baurechtliche Klärung und Vertragsgestaltung haben unterschiedliche Aufgaben. Bei erheblichen Zweifeln sollten die dafür qualifizierten Fachleute früh beteiligt werden.

Teilweise geöffnetes Haus: Ein Vor-Ort-Abgleich ergänzt die Prüfung von Plänen und Nachweisen
Teilweise geöffnetes Haus: Ein Vor-Ort-Abgleich ergänzt die Prüfung von Plänen und Nachweisen · Illustration

Fragen Sie auch Ihren Makler nach dem Abgleich

Wurde eine Bauakte angefordert? Welche Unterlagen wurden tatsächlich geprüft? Hat jemand die Flächen und Nutzungen mit dem Gebäude verglichen – oder wurden die bisherigen Exposé-Angaben einfach übernommen? Ein guter Verkaufsprozess kann diese Fragen konkret beantworten.

Eine Bauakte ist kein Papierstapel. Sie ist die Verbindung zwischen dem, was dokumentiert ist, und dem, was verkauft werden soll.

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Separate Vollmacht für Grundbuch und Bauakte herunterladenPDF · 1 Seite · ausfüllbar · kostenlos

Für Auszüge, Kopien und Akteneinsicht können Fremdkosten entstehen. Von mir verauslagte, nachgewiesene Fremdkosten werden 1:1 ohne Aufschlag weitergegeben. Die zuständige Stelle kann zusätzliche Nachweise oder eigene Formulare verlangen.

Weitere Vorbereitungshilfen finden Sie unter Unterlagen für den Immobilienverkauf und Wohnfläche prüfen. Für Ihre konkrete Immobilie können Sie unverbindlich eine Bewertung anfragen.